Der eigene Kamin in der Mietwohnung - die wichtigsten Schritte

Was könnte noch schöner sein als das wohlige Knistern eines warmen Feuers im eigenen Kamin, wenn draußen die Temperaturen immer ungemütlicher werden? Die Heizkosten, die man als Kaminbesitzer  dabei einsparen kann. Ein Kaminofen kann nicht nur eine stilvolle Ergänzung zum Interieur sein, sondern richtig kostensenkend.

 

Die ersten Schritte zum Kamineinbau

Als Mieter möchte man auch auf die Heizkosten achten und dabei etwas einsparen, doch ist man in diesem Fall oft auf die bereits in der Mietwohnung vorhandenen Heizsysteme angewiesen. Deswegen ist der erste logische Schritt zu einem eigenen Kaminofen der Weg zum Vermieter. Erst mit seiner Genehmigung dürfen weitere Schritte unternommen werden, denn ein Kamineinbau zieht immer eine bauliche Veränderung nach sich, was eine Zustimmung des Vermieters notwendig macht. Allerdings muss der Vermieter Ihrem Vorhaben nicht zustimmen, es sei denn die Wohnung verfügt über keinerlei Heizmöglichkeit, was zur Folge hätte, dass der Mieter nicht seiner Heizpflicht nachkommen kann. In diesem Fall muss der Vermieter einem Einbau zustimmen.

 

Am Schornsteinfeger führt kein Weg vorbei

Nachdem der Vermieter nun überzeugt worden ist, führt Sie der nächste Schritt zum Schornsteinfeger. Dieser wird die Wohnräume genauestens begutachten und Ihnen dann mitteilen, ob ein Kaminofen betrieben werden kann. Dabei muss auf die Kilowattleistung des gewünschten Ofens und die Größe des Schornsteins geachtet werden. Zudem muss der neue Ofen mit bereits im Haus vorhandenen und an den Schornstein angeschlossenen Feuerstätten kompatibel sein.

Sollte Ihre Wohnung keinen Schornstein besitzen, ist dies kein Hindernis. Abhilfe schafft ein außen an der Hauswand montierter doppelwandiger Edelstahlschornstein, an welchen das Abgasrohr des Ofens angeschlossen wird. Auch diese Option sollte mit dem Schornsteinfeger abgeklärt werden. Letztendlich darf ein Kaminofen ohne seine Abnahme und Zustimmung nicht betrieben werden, denn hierbei geht es nunmehr nicht nur um bauliche Veränderungen an dem Gebäude, sondern auch um den Brandschutzaspekt. Es sollte daher immer auf Sicherheitsabstände zwischen Ofen und brennbaren Materialien geachtet werden.

 

Größe ist alles – die richtige Dimensionierung für Ihren Kaminofen

Was Sie ebenfalls mit Ihrem Schornsteinfeger besprechen sollten ist die korrekte Dimensionierung für den Kaminofen in Abhängigkeit von Raumgröße. Der Schornsteinfeger berät Sie bezüglich der notwendigen Heizleistung Ihres Ofens. Für den erforderlichen Heizwert sind die Kubikmeterzahl der zu beheizenden Wohnräume, die Wanddämmung und die gewünschte Raumtemperatur entscheidend. Grundsätzlich gilt, die Heizleistung kann anhand der Wohnfläche immer ungefähr ermittelt werden.  Wichtig hierbei, je nach Bau-und Energieeffizienzstandard des Hauses, wird auch der Heizwärmebedarf variieren. Bei Neubauten würde dieser aufgrund besserer Dämmung der Wände geringer ausfallen als bei Altbauten. Am besten Sie informieren sich vorab über das Baujahr und den dazugehörigen energetischen Standard, damit Ihr Ofen weder  zu „überdimensioniert“ noch zu „unterdimensioniert“ für den Wohnraum ausfällt. Ein zu kleiner Ofen für einen großen Raum würde nur ineffizient arbeiten und Ihr Geld buchstäblich umsonst verbrennen, bei einem zu großen Ofen wiederum läuft man Gefahr den Ofen nur gedrosselt betreiben zu können, was zu starker Verrußung führt aufgrund einer zu sauerstoffarmen Verbrennung. Möchte man länger die wohlige Ofenwärme genießen, empfiehlt sich durchaus eine Ofenverkleidung aus Speckstein.

 

Der Bund hat ein Wörtchen mitzureden – staatliche Emissionsüberwachung

Mit der Überarbeitung der 1. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) im März 2010, wurde eine Verschärfung der alten Verordnung erzielt und der damit zulässige Staubgrenzwert von 150 mg/m3 auf 20 mg/m3 bis zum Jahr 2015 herabgesetzt. Die Verschärfung resultiert daher, dass nicht genehmigungsbedürftige Anlagen wie die kleinen und mittleren Feuerungsanlagen zunehmend eine Emissionsquelle  relevanter Luftschadstoffe darstellen. Da die Anlagen in vermehrter Zahl auftreten, können diese somit lokal und regional zur Luftverschmutzung beitragen. Egal für welchen Ofen Sie sich entscheiden, er muss den Richtlinien des Bundesimmissionsschutzgesetzes entsprechen und eine bestimme Menge an ausgestoßenem Feinstaub nicht überschreiten. Beim Kauf sollte ebenfalls auf die Einhaltung aller notwendigen DIN und EN-Normen seitens des Herstellers geachtet werden.

 

Alles auf Anfang - Was tun beim Auszug?

Beim Auszug ist der Mieter dazu verpflichtet die vorgenommenen, baulichen Veränderungen an der Mietsache wieder rückgängig zu machen. Hier greift das Recht des Vermieters auf die Rückgabe der Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand, daher muss er auch den eingebauten Ofen nicht zwangsweise übernehmen. Auch Sie als Mieter können in diesem Fall auf keine Zugeständnisse hoffen in Sachen Ausgleichszahlung. Eine mögliche Lösung bietet ein Nachmieter, der sich bereit erklärt den Kaminofen gegen eine Abstandszahlung zu übernehmen. Auf diese Weise können alle Parteien zufrieden gestellt werden.

auszug-eigener-kamin-schritte_blog_sfBevor Sie sich letztendlich für eine Alternative zu Ihrer Heizung in der Mietwohnung entscheiden, stellen Sie sicher, dass Sie Ihrem Vermieter sämtliche wesentlichen baulichen Veränderungen an der Wohnung in schriftlicher Form vorlegen. Darunter sind zumeist die bauliche Planung und ein Kostenvoranschlag zu verstehen. Etwaige Änderungen an den ursprünglich vorgelegten Plänen müssen ebenfalls erneut schriftlich angezeigt werden. Sorgen Sie immer für den nötigen technischen sowie verkehrsüblichen Standard Ihres Ofens, so dass keine Gefährdung für Personen und Sachen entstehen kann. Als Hauptmieter tragen Sie die Hauptkosten des Einbaus alleine.

Sie sehen ein neuer Kaminofen in Ihrer Mietwohnung muss kein Ding der Unmöglichkeit sein, sobald sie Ihren Vermieter erst einmal überzeugen konnten, denn die restlichen Schritte sind leicht zu bewältigen.

Tags: Kamin , Kaminofen

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