Der Schornsteinfeger- Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich Schornstein

Der Schornsteinfeger, auch unter den Bezeichnungen Kaminkehrer oder Kaminfeger bekannt, ist für die Überwachung von Schornsteinen im Innenbereich und Außenbereich zuständig. Er ist bei allen Fragen rund um das Thema Rauchabzug die Fachkompetenz und berät auch gerne, wenn es beispielsweise um den nachträglichen Einbau eines Kaminofens geht. Wird der gemauerte Kamin von einer primären Feuerungsstätte verwendet, erfolgt die Realisierung eines zweiten Rauchabzugs nicht selten durch die Installation eines doppelwandigen Edelstahlschornsteins. Hierfür gelten gesetzliche Richtlinien, welche nicht nur Form, Höhe und Durchmesser des Edelstahlschornsteins zum Gegenstand haben. Grundsätzlich ist die Kompetenz des Schornsteinfegers in vier Tätigkeitsbereiche aufgeteilt: Neutrale Beratung, Sicherheit, Umweltschutz und Brandschutz. Die Hoheitsaufgaben des heutigen Schornsteinfegers umfassen die Abnahme von Feuerungsanlagen, das Führen eines Kehrbuchs und die Ausstellung des Feuerstättenbescheids und letztendlich die regelmäßige Durchführung der Feuerstättenschau. Innerhalb von sieben Jahren muss diese zweimal erfolgen. Unabhängig von der Art der Feuerungsanlage, dürfen die hoheitlichen Tätigkeiten ausschließlich vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger ausgeführt werden.

Aufgaben eines Schornsteinfegers

Die Tätigkeiten eines Schornsteinfegers sind vielfältig und betreffen Anlagen, zu deren Betrieb ein Rauchabzug, wie beispielsweise ein Edelstahlschornstein, benötigt wird. Die Überprüfung von Feuerungsanlagen und entsprechende Messungen sollten in regelmäßigen Abständen von Fachkräften durchgeführt werden. Anlagen, welche in bestimmten Wartungsintervallen kontrolliert werden sollten, sind unter anderem Pelletheizungen, Gasheizungen, gasbetriebenen Durchlauferhitzer sowie Ölheizungen. Der Schornsteinfeger führt in diesem Zusammenhang die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen durch. Darüber hinaus erfolgen auch Messungen, welche die Einhaltung gesetzlicher Richtwerte gewährleisten sollen. Wer beispielsweise einen Edelstahlschornstein installieren möchte, sollte unbedingt einen Schornsteinfeger zu den entsprechenden Voraussetzungen befragen. Abhängig von Region und Umfeld, sind verschiedene Auflagen zu beachten. Hierbei geht es nicht nur um Brandschutzbestimmungen oder Umweltschutz, sondern auch um die Höhe, die der gewählte Edelstahlschornstein haben muss, damit Gebäude und Bewohner in der Nachbarschaft dadurch nicht belästigt werden.

Unabhängige Dienstleister nach Wegfall des Schornsteinfeger-Monopols

Am 01. Januar 2013 entfiel das gesetzliche Schornsteinfeger-Monopol, welches gewährleistete, dass alle Tätigkeiten bezüglich Feuerungsanlagen und Heizsystemen, vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Wer heute jedoch nachträglich einen Kaminofen installieren möchte, kann einen unabhängigen Dienstleister zur Realisierung des Vorhabens beauftragen. Die hierfür notwendigen Ausbildungen, Unterweisungen und Zertifizierungen können von jedem Dienstleister erworben werden. Lediglich die endgültige Abnahme muss durch den Bezirksschornsteinfeger vorgenommen werden. Eine Inbetriebnahme des Kaminofens mit Edelstahlschornstein kann erst dann erfolgen, wenn der Feuerstättenbescheid zugestellt wurde. Vorab sollte grundsätzlich eine fachgerechte Beratung erfolgen, da einige Punkte hinsichtlich Brandschutz und Sicherheit besonders zu beachten sind. Edelstahlschornsteine können nicht nur für ergänzende Heizsysteme verwendet werden, sondern auch als Rauchabzug für die Hauptheizquelle in Betracht gezogen werden. Da es sich bei Edelstahlschornsteinen um Systeme aus hochwertigen Materialien handelt, zeichnen sich diese durch eine extrem hohe Lebensdauer aus. Zusätzlich lassen sich die Schornsteinsysteme individuell den gegebenen Anforderungen anpassen, sodass eine unkomplizierte und komfortable Installation ermöglicht wird. Befragen Sie dazu auch einfach Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister den schließlich gilt – zum Glück gibt´s den Schornsteinfeger.

 

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