Technische Regeln und Vorschriften für Edelstahlschornsteine

Schornsteine dienen der Abführung von Abgasen, welche bei der Verbrennung entsprechender Brennstoffe, in Feuerungsanlagen entstehen. Die Eigenschaften sowie die Art der Installation von Schornsteinen unterliegen klaren Regelungen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein gemauerter oder ein Edelstahlschornstein zur Anwendung kommt. Die Regelungen erfolgen nicht nur auf Grundlage der Bauverordnungen einzelner Bundesländer, sondern auch durch Institutionen, welche dafür Sorge tragen, dass Anlagen zeitgemäßen Anforderungen entsprechen. Hierbei geht es nicht nur um Umweltschutz, sondern auch um sicherheitstechnische Aspekte zum Schutz von Leib und Leben. Besondere Aufmerksamkeit erfahren in diesem Zusammenhang Verbindungsstücke und die Eigenschaften von Schornsteinen. Hinsichtlich nachträglich, installierbarer Edelstahlschornsteinen, kommt auch die EN 13384 zum Tragen. Es handelt sich um ein europäisch genormtes Berechnungsverfahren, welches die einwandfreie Funktion des Schornsteins bestätigt. Die Euronorm EN 13384 definiert die Schornsteinberechnung ganz präzise, sodass keinerlei Unterschiede und Irrtümer entstehen können.

Schornsteinberechnung nach EN 13384 

In der Euronorm EN 13384 geht es lediglich darum, die bauliche Situation inkl. aller weiteren Einflüssen in ein genormtes Rechenverfahren abzubilden und damit die Funktion des geplanten Schornsteins zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Temperaturbedingungen geht um die Höhe der Mündung des Edelstahlschornstein oder eines Schornsteins in gemauerter Form. Hierbei wird gewährleistet, dass ein Verschluss der Mündung vermieden wird. Dies kann beispielsweise dann eintreten, wenn niedrige Temperaturen eine Eisbildung ermöglichen. Neben den Temperaturbedingungen, geht es in der EN 13384 auch um Druckbedingungen. Im Rahmen der EN 13384 werden, innerhalb des festgelegten Verfahrens mit genormter Formel, die Druckbedingungen ermittelt, welche der Edelstahlschornstein zu erfüllen hat, damit entstehende Abgase unbehindert abgeführt werden können. Hierbei spielt nicht nur der Schornstein eine Rolle, sondern auch die Feuerstätte muss in die Ermittlung mit einbezogen werden. Der notwendige Zugbedarf muss berücksichtigt werden damit die Abgase sauber nach außen abgeführt werden können. Der Schornstein muss diesen Unterdruck aufbauen können, was jedoch nur unter Berücksichtigung entsprechender Maße, wie beispielsweise der wirksamen Höhe und dem Durchmesser des Edelstahlschornsteins, möglich ist.

Weitere Normen und Regeln

Die Wahl des Schornsteins ist nicht nur eine Frage des Geschmacks, seitens des Hauseigentümers. Nicht selten sind die Vorstellungen, beispielsweise bei einer nachträglichen Installation eines Edelstahlschornsteins, mit den Vorschriften nicht vereinbar. Es geht nicht nur darum, dass die Immobilie geschmackvoll aussieht, sondern auch darum, unnötige Umweltbelastungen zu vermeiden, Nachbarn nicht zu belästigen und Unfälle zu verhindern. Das geltende Regelwerk umfasst die DIN 18160-1, die Inhalte der jeweiligen Landesbauordnung sowie die Feuerungsverordnung. Die Planung und Ausführung von Schornsteinen bei Feuerstätten die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden regelt die DIN 18160-1. Im speziellen wird hierin die Verwendungen von Bauprodukten geregelt, die für Schornsteine vorgesehen sind. Unter anderem werden in dieser Norm Klassifizierungen und Kennzeichnungen von Schornsteinen definiert. Weiterhin liegt ein Hauptaugenmerk auf der Gestaltung, dem Brandschutz und unterschiedlichen Bauarten von Schornsteinen. Die Feuerungsverordnung, die auch unter der Abkürzung FeuVo bekannt ist, beinhaltet Angaben über die betriebstechnischen Eigenschaften der Feuerungsanlagen. Sie bietet genaue Angaben darüber wie Verbindungsstücke beschaffen sein müssen, Informationen zu Anforderungen an Luft-Abgas-Systeme sowie Vorgaben zur Beschaffenheit von Edelstahlschornsteinen, Abgasleitungen und gemauerten Schornsteinen. Ebenso sollte die Berücksichtigung Vorgaben an Räumlichkeiten nicht vernachlässigt werden, in welchen die Installation von Feuerstätten geplant ist. Die Feuerungsverordnung wird durch DIN-Normen ergänzt. DIN-Normen werden grundsätzlich und permanent aktualisiert, damit diese dem aktuellen Stand der Entwicklung entsprechen. 

Höhe und Abstand

Werden Schornsteine auf dem Dach platziert, gelten andere Regelungen, wie wenn diese am Gebäude installiert werden, wie es beispielsweise bei Edelstahlschornsteinen üblich ist. Auf dem Dach ist zu beachten, dass sich die Mündung des Schornsteins mindestens 40 cm über dem First des Dachs befindet. Sollte die Mündung über der Fläche des Dachs befinden, sollte sie mindestens um einen Meter die Dachfläche überragen. Der Abstand von Schornsteinen zu brennbaren Materialien geht aus der Leistungserklärung des Schornsteins hervor. In den meisten Fällen sind bereits 50 mm ausreichend. Die Angaben im Zulassungsbescheid sind jedoch maßgeblich und ausschlaggebend. Weitere Informationen und Planungsunterstützung bietet das Team des Schornstein Fachhandels und steht Ihnen gerne mit Rat zur Seite.

 

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