Schornsteinfegerbesuch: Was Sie wissen sollten

Jeder Schornsteinfegerbesuch ist wichtig für die Sicherheit und Energieeffizienz Ihrer Heizung. Damit Schornstein und Feuerstätte ordnungsgemäß funktionieren und alle potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt werden, sind regelmäßige Besuche vom Schornsteinfeger Pflicht in Deutschland. Erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Schornsteinfegerbesuch wissen sollten!

Was machen Schornsteinfeger?

Die Ursprünge des Berufs Schornsteinfeger gehen zurück bis ins 17. Jahrhundert. Damals wurden in den Städten mehr und mehr Häuser mit Schornsteinen gebaut. Wurde der Ruß nicht aus dem Schornstein entfernt, konnte er sich entzünden und das gesamte Haus in Brand setzten. Solche Rußbrände konnten schnell auf angrenzende Häuser überspringen und ganze Städte verwüsten. Denn eine Feuerwehr gab es nicht.
Damit die gefürchteten Rußbrände nicht entstehen konnten, gingen Schornsteinfeger von Stadt zu Stadt, um die Schornsteine zu reinigen. Die Bürger waren froh, wenn ein Schornsteinfeger vorbei kam, bevor ein neues Unglück passierte.

Auch heutzutage sorgt der Schornsteinfeger für die Verhinderung von Bränden, indem er alle Feuerstätten im Haus regelmäßig überprüft. Darüber hinaus sorgt der Schornsteinfeger für die ordnungsgemäße Funktion aller Heizungs-, Abgas- und Lüftungsanlagen im Haus. Dabei prüft und optimiert er die Verbrennungsprozesse, was Energie spart, weniger Emissionen freisetzt und zum Umweltschutz beiträgt.

Wer muss den Schornsteinfeger beauftragen? 

Grundsätzlich ist der Schornsteinfeger vom Hauseigentümer zu beauftragen. In Deutschland dürfen Hausbesitzer den Schornsteinfeger frei wählen. Allerdings ausschließlich für „nicht-hoheitliche“ Routineaufgaben. Dazu zählen z. B. das Kehren des Schornsteins sowie Mess- und Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage. Alle „hoheitlichen Aufgaben“ darf ausschließlich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ausführen.

Gut zu wissen: Der zu beauftragende Schornsteinfeger sollte im Schornsteinfegerregister eingetragen sein. Denn ohne Eintragung werden die Arbeiten des Schornsteinfegers nicht offiziell anerkannt.

Freie- und Bezirksschornsteinfeger: Wer leistet was? 

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen freien Schornsteinfegern und Bezirksschornsteinfegern. Freie Schornsteinfeger dürfen alle „nicht-hoheitlichen“ Leistungen anbieten. Die Preise sind nicht festgelegt und (theoretisch) verhandelbar. Die „hoheitlichen“ Leistungen der Bezirksschornsteinfeger sind gesetzlich bestimmt und die Preise staatlich festgelegt.

Freie Schornsteinfeger übernehmen häufig das Kehren des Schornsteins sowie verschiedene Mess- und Wartungsarbeiten. Mögliche Leistungen sind unter anderem:

  • Schornstein kehren,
  • Schornsteinsanierung,
  • Reinigung der Luftleitungen,
  • Kontrolle der Brennstoffleitungen,
  • Überprüfung der Abgaswege,
  • Immissionsmessungen.

Wie hoch die Kosten konkret ausfallen, hängt von den Preisen des jeweiligen Anbieters ab. Bei einem Einfamilienhaus fallen in der Regel pro Schornsteinfegerbesuch zwischen 50 und 150 Euro an. Oft empfiehlt es sich, einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abzuschließen, um Geld zu sparen.

Gut zu wissen: Kommt ein freier Schornsteinfeger unaufgefordert zu Ihnen, sind Sie nicht verpflichtet, ihn Arbeiten durchführen zu lassen. Außerdem könnten Sie einige Dienstleistungen, die der Schornsteinfeger anbietet, selbst übernehmen. Ein Beispiel ist die rein optische Kontrolle der Gasleitungen und -geräte auf Mängel.

Der Bezirksschornsteinfeger darf zusätzlich alle „hoheitlichen Aufgaben“ entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ausführen. Dazu zählen unter anderem:

  • Abnahme neuer Feuerstätten,
  • Überprüfung Schornsteinsanierung,
  • Durchführung Feuerstättenschau,
  • Ausstellen Feuerstättenbescheid,
  • Eintragungen ins sogenannte Kehrbuch,
  • Setzen von Fristen zur Mängelbeseitigung,
  • Meldungen an die zuständigen Behörden.

Was ist die Feuerstättenschau? 

Nur der Bezirksschornsteinfeger ist zur Feuerstättenschau bevollmächtigt. Sie findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt, wobei ein Abstand von 3 Jahren zwischen den Terminen einzuhalten ist. Außerdem ist eine Feuerstättenschau immer dann notwendig, wenn eine neue Feuerstätte in Betrieb genommen werden soll oder wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.

Die Feuerstättenschau ist gesetzlich vorgeschrieben und im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) geregelt. Sie gilt für alle Arten von Heizungen, bei denen Verbrennungsprozesse stattfinden und Abgase erzeugt werden. Die Feuerstättenschau ist folglich nicht erforderlich, wenn keine Verbrennungsprozesse stattfinden. Das ist zum Beispiel bei Wärmepumpen der Fall.

Was ist der Feuerstättenbescheid? 

Nach erfolgreicher Feuerstättenschau stellt der Bezirksschornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid aus. Das ist der Nachweis, dass die Feuerstätte betriebssicher ist und die geltenden Grenzwerte einhält. Er sollte gut aufbewahrt werden und enthält folgende Informationen:

  • Detaillierte Beschreibung aller Feuerstätten und Abgasanlagen,
  • Auflistung durchzuführender Mess- und Reinigungsarbeiten,
  • die Fristen der Erledigung.

Der Hauseigentümer ist verpflichtet, dem Bezirksschornsteinfeger zu melden, wenn die durchzuführenden Arbeiten erledigt wurden. Dieser hält das im Kehrbuch fest. Werden die Arbeiten nicht durchgeführt, ist der Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, den Vorfall der zuständigen Behörde zu melden. Die zuständige Behörde wird in der Regel nach Ablauf einer Nachfrist ein Bußgeld verhängen.

Was kostet ein Feuerstättenbescheid? 

In der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ist festgelegt, welchen „Arbeitswert“ (AW) der Bezirksschornsteinfeger für seine jeweiligen Leistungen berechnen muss. Aktuell betragen die Kosten für einen Arbeitswert (AW) gemäß § 6 Abs. 3 KÜO 1,20 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Für einen Feuerstättenbescheid fallen je nach Feuerstätte und örtlichen Gegebenheiten zwischen 20 und 40 AW an.

Gut zu wissen: Bei der Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger spielt es keine Rolle, ob Sie selbst die neue Heizung eingebaut haben oder ein Fachbetrieb beauftragt wurde. Wichtig ist allein die einwandfreie Funktion!

Wie häufig kommt der Schornsteinfeger? 

Wie häufig der Schornsteinfeger zu Besuch kommt, hängt von der Art des Heizsystems und dessen Alter ab. Bei Kaminöfen ist wiederum der Grad der Nutzung entscheidend: Je intensiver Sie einen Kaminofen nutzen, desto öfter muss der Schornsteinfeger zum Kehren vorbeikommen. Hier eine Übersicht:

Klassischer Kaminofen 

Bei einem Kaminofen mit Holz oder Kohle bei ganzjähriger Nutzung:

  • Kehren: 4x jährlich
  • Messen: nie

Bei einem Kaminofen mit Holz oder Kohle bei häufiger Nutzung:

  • Kehren: 3x jährlich
  • Messen: nie

Bei einem Kaminofen mit Holz oder Kohle bei unregelmäßiger Nutzung:

  • Kehren: 2x jährlich
  • Messen: nie

Bei einem Kaminofen mit Holz oder Kohle bei seltener Nutzung:

  • Kehren: 1x jährlich
  • Messen: nie

Pelletofen 

Bei einem Pelletofen, unabhängig von Nutzungsgrad:

  • Kehren: 2x jährlich
  • Messen: nie

Ölheizung 

Bei einer Feuerstätte mit Ölheizkessel/Ölbrennwertkessel:

  • Kehren: 1x jährlich
  • Messen: alle 2-3 Jahre

Bei einer Feuerstätte mit Ölheizkessel (raumluftunabhängig):

  • Kehren: alle 2 Jahre
  • Messen: alle 2-3 Jahre

Gasheizung 

Bei einer Feuerstätte mit standardmäßigen Gasheizkessel/Gasbrennwertkessel:

  • Kehren: 1x jährlich
  • Messen: alle 2-3 Jahre

Bei einer Feuerstätte mit Gasbrennwertkessel (Überdruck-Abgasanlage):

  • Kehren: alle 2 Jahre
  • Messen: nie

Bei einer Feuerstätte mit Gasheizkessel (raumluftunabhängig):

  • Kehren: alle 2 Jahre
  • Messen: alle 2-3 Jahre

Kaminofen: Was kostet der Schornsteinfeger? 

Bei einem häufig genutzten Kaminofen fallen Schornsteinfeger Kosten von etwa 80 Euro pro Jahr an. Bei seltener Nutzung des Kaminofens fallen noch weniger Kosten an. Bei einem Pelletofen liegen die Schornsteinfeger Kosten bei ca. 50 Euro pro Jahr. Denn bei Pelletöfen sind zwei Kehrungen pro Jahr vorgeschrieben, unabhängig vom Nutzungsgrad.

Schornsteinfeger in Steuererklärung absetzen 

Grundsätzlich dürfen Sie jedes Jahr bis zu 1.200 Euro Handwerkerkosten Ihrer Steuererklärung absetzen. Allerdings gilt das nur für geleistete Arbeitsstunden ohne Materialkosten. Achten Sie deshalb darauf, dass in der Rechnung die verschiedenen Kostenarten unterschieden werden.

Leistungen des Schornsteinfegers fallen zum Teil auch unter die sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“. Pro Jahr können Sie 20% der Kosten (maximal 6.000 Euro) von der Steuer absetzen. Betragen die Kosten z. B. 30.000 Euro, dürfen Sie 6.000 Euro als Ausgaben für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ für den Schornsteinfeger in Ihrer Steuererklärung absetzen.

Fazit

Jeder Schornsteinfegerbesuch ist notwendig und wichtig. Denn er bringt mehr Sicherheit und sorgt für eine bessere Energieeffizienz. Insgesamt sind die Kosten für Schornsteinfeger sehr überschaubar.

Falls Sie sich für einen Kaminofen oder Pelletofen interessieren, brauchen sie sich wegen der notwendigen Schornsteinfegerbesuche eine Sorgen machen. Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben oder eine Beratung zu unseren Produkten wünschen, können Sie jetzt unser freundliches Serviceteam telefonisch, per Kontaktformular oder E-Mail kontaktieren.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Hier finden Sie unsere Ausstellung
📍 Birnauer Str. 12
D-80809 München
Deutschland
📞 08141 509 264 0 🕒 Mo. - Fr. von 09:00 bis 18:00 Uhr