Bereits in der Vergangenheit haben wir über die Liberalisierung des Schornsteinfegermarktes, welche seit Januar 2013 durch Recht und Gesetz definiert ist, hier in diesem Blog berichtet. Jetzt - nahezu 4 Jahre später - ist es an der Zeit zu kontrollieren, ob die erwünschten Effekte eingetreten sind und ob vielleicht auch Nebenwirkungen eingetreten sind, welche weder wünschenswert, noch absehbar waren.
Der Schornsteinfeger und der treue Endverbraucher
Der zuständige Schornsteinfeger nimmt bei jedem Hausbesitzer wichtige Aufgaben war. So gehört es nach wie vor zu seinen hoheitlichen Aufgaben, eine Feuerstätte nebst Schornstein vor Inbetriebnahme auf Betriebs- und Brandsicherheit zu prüfen und einen sogenannten Feuerstättenbescheid auszustellen. "Hoheitlich" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufgabe nicht übertragbar ist, da sie der öffentlichen Sicherheit dient. Kein anderer, konkurrierender Schornsteinfeger darf diesen Auftrag ausführen. Für den zuständigen Bezirksschornsteinfeger bedeutet diese Exklusivität Verantwortung, beinhaltet aber auch eine sichere Auftragslage. Aufgaben, welche jedoch aus dem Feuerstättenbescheid resultieren, können seit 2013 an einen Schornsteinfeger der Wahl vergeben werden. Damit wird einem Gebot der EU zur Liberalisierung der Märkte gefolgt.
In der Praxis hat sich jedoch gemäß eines Leitartikels der baden-württembergischen Schornsteinfegerzeitschrift herausgestellt, dass die Wechselbereitschaft der Kunden gegen 0 strebt und so gut wie nicht messbar ist.
Faktisch hat keine Liberalisierung des Schornsteinfegermarktes statt gefunden.
Der Schornsteinfeger und seine Geschäftsfelder
Um den Schornsteinfegern einen gerechten Ausgleich zu dem Wegfall hoheitlicher Aufgaben und dem resultierenden erhöhten Wettbewerbsrisiko zu gewähren, wurde mit der Gesetzesänderung den Schornsteinfegern erlaubt, ihre Geschäftsfelder auszuweiten. Diese neue Chance haben die Schornsteinfeger auch reichlich genutzt. So haben sich beispielsweise im Bezirk der Handwerkskammer Flensburg mehr als die Hälfte der Bezirksschornsteinfeger (44 von 82) eine Geschäftsfelderweiterung im Bereich des Ofen- und Luftheizungsbaus gesucht. Es ist für diese Betriebe eine unschlagbarer Marketingvorteil, dass der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenkontrolle vor Ort direkt den eigenen Betrieb z.B.für den Erwerb und die Installation einer neuen Heizungsanlage empfehlen kann. Unabhängige Kaminöfen, wie der raumluftunabhängige Kaminofen von Olsberg haben gegen diese direkte Empfehlung durch den ggf. seit Jahren vertrauten Schornsteinfeger kaum mehr eine Chance. Dies gilt um so mehr, als dass über einige Landesinnungsverbände der Schornsteinfeger bereits exklusiv der Schornsteinfeger-Ofen "Florian" vertrieben wird.
De Fakto ist aus einer überwachenden Instanz - dem neutralen Bezirksschornsteinfeger - ein Wettbewerber für unabhängige Heizungs- und Ofenbauer geworden. Auch an anderen Stellen hat diese Vermischung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Aufgaben zu einem Beigeschmack geführt. So kann es durchaus sein, dass die mangelnde Abnahme einer Feuerstätte durch einen Schornsteinfeger, welcher zuvor den Auftrag an ein unabhängiges Unternehmen verloren hat, auch mit eigenem Interesses des Schornsteinfegers begründet sein kann. An dieser Stelle ist eine tatsächlich neutralen Überwachungsinstanz wünschenswert und sei dies nur, um keimendes Misstrauen zu ersticken. Ein erster Schritt zur Behebung des schwelenden Konflikts könnte auch in der Anpassung der Regelungen zur Berufspflichten sowie zur Vertretungs liegen. So wird dies vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima aktuell gefordert.
Für den Endverbraucher steigt nun im eigenen Interesse die Pflicht zur Eigenverantwortung. Um sicher den individuell optimal passenden und besten Kaminofen zu finden, muss sich der Hausbesitzer selbst gut informieren und ausführlich beraten lassen.
Der Schornsteinfachhandel bietet eine umfangreiche Auswahl an hochwertigen Kaminöfen sowie die ganze Welt der Abgastechnik an. Selbstverständlich ist auch die fachkundige und individuelle Beratung telefonisch 08141 / 509 264 0, per Mail info@schornstein-fachhandel.de oder persönlich hierzu unverbindlich und kostenfrei.