Neue Heizung leicht gemacht – Die Förderprogramme der Bundesregierung

Ihre Heizung kostet Sie bereits ein Vermögen und sie scheuen weitere Investitionskosten in ein moderneres, energieeffizientes Gerät? Das muss nicht sein: mit den Förderprogrammen der Bundesregierung und der KfW rückt der Traum von neuer Heizungstechnik, Schornsteinsanierung oder der rundum erneuerten Hausdämmung ganz in Ihre Nähe. 

 

Wie alles begann…

daemmerung-neue-heizung-leicht-gemacht_blog_sfMit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls und knapp 20 Jahre später des Pariser Abkommens gelang ein Meilenstein in der internationalen Klimapolitik. Das klare Ziel bis 2030 ist die Emissionsreduktion innerhalb der Europäischen Union um mindestens 40 Prozent. Die langfristige Lösung der Bundesregierung heißt Klimaschutzplan 2050. Dieser wurde im November 2016 verabschiedet und als eine der ersten Langfristenstrategien den Klimaschutz betreffend der UN vorgelegt. Der Klimaschutzplan beschreibt notwendige Modernisierungsstrategien und gibt konkrete Leitbilder für alle Handlungsfelder vor, um Deutschlands Transformation zu einer weitestgehend treibhausgasneutralen Industrie, Wirtschaft und Gesellschaft zu sichern. Die im Klimaschutzplan beschriebenen Handlungsfelder sind: Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Landnutzung und Forstwirtschaft. Eine zentrale Schlüsselrolle hierbei spielt der Umbau der Energiewirtschaft durch den gezielten Ausbau erneuerbarer Energien und folglich dem Rückgang von fossilen Brennstoffen. Bis 2030 ist ein Mittelfristziel für alle Bereiche vorgesehen unter anderem auch für den Gebäudebereich. Da Gebäude besonders langlebig sind, muss schon relativ früh mit der gesetzlich geplanten Umsetzung begonnen werden, um bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudestand erreichen zu können. Hierzu sehen die Maßnahmen eine Weiterentwicklung des Niedrigstenergiegebäudestandards ab 2021 für Neubauten sowie die Abkehr von fossilen Heizsystemen vor. Somit kann sich der Verbraucher freuen, denn die Neuinstallation von Heizsystemen, die erneuerbare Energien effizient nutzen, wird deutlich attraktiver werden im Vergleich zu Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen. Für Bestandgebäude sind ebenfalls Sanierungsmaßnahmen vorgesehen um ihre Energieeffizienz zu erhöhen. Da im Rahmen einer energetischen Heizungssanierung der CO2-Ausstoß erheblich gesenkt werden kann, werden solche Maßnahmen gut und gerne staatlich gefördert. Dadurch kann die Angst der Verbraucher vor allzu hohen Investitionskosten genommen werden und ein lukrativer Anreiz für eine Heizungserneuerung gesetzt werden.

 

Wer und was kann gefördert werden?

Einen Antrag auf Förderung kann jeder Privateigentümer stellen, der seine Immobilie entweder selbst nutzt oder vermietet. Der Förderantrag kann sowohl bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Wichtig hierbei ist, sollte der Antrag bei der KfW erfolgen, darf das Haus nicht nach 2002 erbaut worden sein. Bei einer Förderung durch das BAFA muss der Hausbau vor 2009 erfolgt sein. Zudem muss der Antrag ab dem 1.Januar 2018 immer vor Umsetzung der Maßnahmen bzw. vor dem Vertragsabschluss mit einem Installateur ausschließlich online erfolgen. Wichtig hierbei ist, dass es sich bei dem umzutauschenden Heizsystem um ein Heizwertgerät handelt, denn bis auf wenige Ausnahmen gilt ab dem 25. September. 2015 ein Installationsverbot dieser. Im Falle einer bereits mehr als 30 Jahre alten Anlage, ist die Möglichkeit der Förderung zu prüfen, da in diesen Fällen höchstwahrscheinlich die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) bindend ist, welche den Heizungswechsel gesetzlich vorschreibt. Heizungen auf Basis von Strom sind grundsätzlich nicht förderfähig. 

steckdose-nachhaltig-blume-neue-heizung-leicht-gemacht_blog_sfWie bereits erwähnt kann sich der Eigentümer zwischen der KfW und der BAFA-Förderung entscheiden. Während sich über die KfW einmalige Investitionszuschüsse wie auch Kreditfinanzierungen für neue Heizungen beantragen lassen, werden bei der BAFA Zuschüsse zu neuen Heizsystemen gewährt. Die KfW konzentriert sich hauptsächlich auf den Umstieg von veralteten Heizsystemen auf moderne Brennwerttechnik auf Öl- bzw. Gasbasis. Die BAFA-Förderung umfasst stattdessen die Umstellung auf erneuerbare Energie, wie Biomasseanlagen, Solarthermien und Wärmepumpen in Kombination mit der energieeffizienten Brennwerttechnik.

 

Förderung über die KfW - Zuschuss oder Kredit

Wer keinen Kredit aufnehmen möchte, hat zunächst die Möglichkeit den KfW 430 Zuschuss in Anspruch zu nehmen, welcher für entsprechende mit Eigenkapital zu finanzierenden Maßnahmen in Frage kommt und bis zu 10%-30% der förderfähigen Kosten umfasst. Hierbei sind einige Grundvoraussetzungen zu beachten:

  • Die Antragstellung ist durch einen Energieberater vor Baubeginn zu stellen, denn dieser muss einen nachweislich hydraulischen Abgleich vornehmen
  • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss vor dem 01.02.2002 erfolgt sein
  • Förderfähig sind Ein- oder Zweifamilienhauses mit max. 2 Wohneinheiten sowie eine Wohnung
  • Ferienhäuser sowie -wohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen

 

Wie hoch der tatsächliche Zuschuss ausfällt, hängt immer individuell von dem durch die Sanierung erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard ab, oder ob sich um eine Einzelmaßnahme handelt. Alle Förderprodukte finden sich auf dem KfW-Zuschussportal.

 

Alternativ zum Zuschuss und ab einer größeren Wohnfläche als zwei Wohneinheiten existiert die Möglichkeit eines günstigen KfW-Kredits 151 bzw. 152 für energieeffiziente Sanierung. Der KfW-Kredit 151 bietet allen Eigenheimsanierern einen Tilgungszuschuss bei einer maximalen Darlehenssumme von bis zu 100.000€. Je nachdem welcher KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird, kann der Tilgungszuschuss unterschiedlich ausfallen und  somit nicht nur den Kredit reduziert sondern die Laufzeit verkürzen. Der KfW-Kredit 152 wird indes für Einzelmaßnahmen mit einer Kreditobergrenze von bis zu 50.000€ bewilligt. Beide Kredite kommen für diejenigen in Frage, welche ihr Eigenheim sanieren möchten, Ersterwerber von saniertem Wohnraum sind oder Contracting-Geber. Des Weiteren gelten die gleichen Bedingungen wie für den KfW-Zuschuss 430: der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss vor dem 01.02.2002 erfolgt sein, die Beantragung des Kredites sollte über den Energieberater und vor dem Sanierungsbeginn stattfinden. Der effektive Jahreszins beträgt 0,75% bei einer Laufzeit von 4-30 Jahren. Die Förderprodukte der KfW können weitestgehend miteinander kombiniert werden. 

 

Förderung durch das BAFA

drei-blaetter-neue-heizung-leicht-gemacht_blog_sfWer sich für einen BAFA-Zuschuss entscheiden möchte, muss den Antrag nicht über einen Energieberater stellen, jedoch bereits vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen im Falle einer Förderung ab 2018. Sollte der Heizungswechsel noch 2017 erfolgt sein, gilt die alte Richtlinie, laut welcher eine nachträgliche Förderung bis zu 9 Monate nach dem Wechsel auf die neue Heizung geleistet werden kann. Der Antrag kann mitsamt dem vorgenommenen Sanierungsvorhaben direkt beim BAFA online eingereicht werden. 

Mit seinem Förderprogramm setzt der Bund ganz klar auf die Verbreitung erneuerbarer Energie in privaten Haushalten. Gefördert werden die Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 KW Nennwärmeleistung, die Errichtung und Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 KW Nennwärmeleistung sowie Solarthermieanlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche. Dabei ist vorab zu prüfen, ob die gewünschten Anlagen den Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien des BAFA entsprechen. Die entsprechenden Listen für jeweilige Anlagen findet der Verbraucher direkt auf der Seite des Bundesamtes.

Je nach Investitionsvorhaben profitieren Eigenheimsanierer bei einer Wärmepumpe von Zuschüssen bis zu 15.000€, bei einer Biomassenanlage bis zu 8.000€ und bei einer Solarthermienanlage bis zu 20.000€ pro Vorhaben. Dabei gliedern sich die Fördermöglichkeiten in die Anlagen im Gebäudebestand oder im Neubau und bieten viele Arten der Förderungen angefangen bei der Basisförderung, bis zu Innovations-und Zusatzförderung.

Wie sich bereits unschwer erkennen lässt, zeigt die Bundesregierung reges Interesse an privaten Sanierungsvorhaben zum Zwecke des Umweltschutzes und der Verbraucherfreundlichkeit sowie Kostenersparnis zugleich. Nicht nur einzelne Anlagen wie beschrieben sind förderfähig, sondern auch eine Reihe von energetischen Maßnahmen wie  die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken sowie die Erneuerung der Fenster, Außentüren und bereits bestehender Heizung-und Lüftungssanlagen zur deren Optimierung sind über die KfW-Förderprodukte möglich.

Damit Ihr Traum vom sanierten Eigenheim kein Traum bleibt, informieren Sie sich rechtzeitig über alle möglichen Förderprogramme über das BAFA bzw. die KfW und unter Umständen auch bei Ländern und Kommunen in Ihrer Region. 

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