Kennzeichnung von Schornsteinen

Wer als Eigentümer einen Außenschornstein wie zum Beispiel den doppelwandigen Edelstahlschornstein von Jeremias oder Reuter nutzt oder plant, sich einen Leichtbauschornstein zu zulegen, dem ist vielleicht schon mal eine geheimnisvolle Zeile aus Buchstaben und Zahlen aufgefallen. Dies ist die sogenannte "Kennzeichnung der Schornstein" und eine sehr verkürzte Darstellung der Leistungserklärung.

Alle Bauprodukte und so auch insbesondere Schornstein müssen aufgrund einer EU-Norm mit einer Leistungserklärung des Herstellers gekennzeichnet sein. Allein durch die Verwendung des Wortes "Abgasanlage" anstelle von "Schornstein" erkennen wir das Beamtendeutsch. Damit diese Kennzeichnungen aber auch für den Hauseigentümer und Endverbraucher einen Sinn ergeben, erläutern wir hier die Kennzeichnung und ihre Konsequenzen.

Elemente der Kennzeichnung

Jede vorgeschriebene Kennzeichnung eines Schornsteins muss herstellerseitig die genaue Produktbezeichnung sowie die CE-Kenneichnung enthalten. Hierbei soll dann die CE-Kennzeichnung die hohe Produktqualität garantieren. Schornsteine, welche diese Kennzeichnung nicht aufweisen, dürfen nach den Landesbauordnungen in Deutschland nicht verwandt werden. 

Die Leistungserklärung

Die oben genannte Produktbezeichnung ist nicht nur die Artikelbezeichnung oder die Modellnummer des Schornsteins. Vielmehr ist diese Produktbezeichnung ein Verweis auf die weit umfangreichere Leistungserklärung des Herstellers. Dieses Dokument umfasst bei Schornsteinen in der Regel zwei bis drei Seiten und mit diesem Dokument übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass sein Schornstein mit den erklärten Leistungsmerkmalen übereinstimmt. Im Effekt soll dies mehr Sicherheit im Bau und für den Hausbesitzer hinsichtlicht der Qualität der Schornsteine gewährleisten. Dabei basiert die Leistungserklärung auf der jeweiligen technischen Dokumentation des Herstellers und ist nur zur Erzielung einer besseren Vergleichbarkeit der Schornsteine unterschiedlicher Hersteller in eine einheitliche Form gezwungen worden.

Die Struktur gliedert sich dabei wie folgt: 

1)    Die ersten beiden Positionen dienen nur der Produktkennzeichnung, um ein Produkt eindeutig auch hinsichtlich des Modells, der Charge und der Serie zuordnen zu können

2)    Die Position 3 beschreibt den Verwendungszweck des Produkts und in Position 4 folgt der Name und die Adresse des Herstellers sowie ggf. in Position 5 die Kontaktdaten eines Bevollmächtigten. 

3)    In Position 6 finden wir tatsächlich ein Kriterium des Qualitätsmanagements, denn hier muss dargelegt werden, nach welchem System die Leistungsbeständigkeit der Produkte bewertet und geprüft wird. Diese Systeme sind wiederum auch genau festgelegt und klassifiziert. Es folgt in Position 8 direkt eine Nennung der neutralen Zertifizierungsstelle, welche dies im Werk vor Ort tatsächlich inspiziert und kontrolliert hat.  

4)      Erst jetzt wird in Position 8 "erklärte Leistung" tatsächlich beschrieben, welche Leistungsmerkmale der Schornstein aufweisen soll, welche Leistung damit erbracht werden soll und welche europäische Norm dabei erfüllt wird. Typische Leistungsmerkmale bei den Schornsteinen sind zum Beispiel

a)   Druckfestigkeit

b)   Strömungswiderstand

c)   Wärmedurchlasswiderstand

d)   Korrosionswiderstand

Dies sind nunmehr harte, vergleichbare Fakten und Werte. 

5)   In der letzten Position 9 folgen nur noch die juristisch valide Erklärung und Unterschrift.

Die DIN-Kennzeichnung

Um eine Vielzahl von Schornsteinen schnell und effizient vergleichen zu können, wurde ein System der Klassifizierung geschaffen, welches die wesentlichen Kriterien der Leistungserklärungen in Kürzeln zusammenfasst. 

Dies geschieht nach den DIN - Vorschriften EN1856-1/2 und EN14891-2.

Statt zwei bis drei Seiten Leistungserklärung lesen zu müssen, reicht dann dem sachkundigen Fachmann ein Blick auf eine Zeile mit geordneten Zahlen und Buchstaben. 

Eine typische Kennzeichnung lautet dann z.B.

Systemabgasablage EN1856-1 T400 P1 W Vx-L40045 G(xx)

Hier steht dann T400 für eine bestimmte Temperaturklasse und G(xx) kennzeichnet die Rußbrandbeständigkeit, wobei statt xx die mm angegeben werden, welche als Abstand zu brennbaren Werkstoffen notwendig sind. Jedes Element und Kürzel dieses Codes steht also für eine Leistung des Schornsteins und seine Art und Qualität der Leistungserfüllung.

Der Fachmann kann so mit einem Blick erkennen, dass z.B. L120 im Rahmen des Codes "hochfeuerbeständig" bedeutet, während L30 nur für "feuerhemmend" steht. 

Sämtliche Schornsteine unseres umfangreichen Sortiments verfügen über diese Kennzeichnung und wir erläutern gerne in einem Beratungsgespräch jede einzelne Position dieser Klassifizierung. 

 

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